Prüfung ortsfester Betriebsmittel

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind zu einem fest verbaute oder eben sehr massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Als Ortsfeste elektrische Betriebsmittel werden zudem Elemente definiert, die eine mobile Anschlussleitung besitzen, jedoch selbst fest montiert sind.

Messgerät

PROFITEST Intro

Der PROFITEST Intro ist ein Mess- und Prüfgerät zur Prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen an ortsfesten elektrischen Installationen nach Fertigstellung, Reparatur, Erweiterung und anlässlich einer Wiederholungsprüfung (DGUV Vorschrift 3).

Anwendung:

  • Prüfungen der Wirksamkeit von Schutz­maßnahmen an orts­festen elektrischen Installationen nach IEC 60364-6 (DIN VDE 0100-600), EN 50110-1 (DIN VDE 0105-100) und anderen länderspezifischen Normen.

Allgemeines zur Prüfung von ortsfesten Betriebsmittel

In Deutschland ist sie Pflicht und mittlerweile fester Bestandteil im Sicherheitskonzept der meisten Firmen: Die Prüfung von orts­festen elektrischen Betriebsmitteln gem. DGUV Vorschrift 3. Vielen ist sie noch als E-Check oder BGV A3-Prüfung geläufig. Ob Kaffeemaschine, Monitor oder Handbohrmaschine – grob gesagt muss alles, was einen Stecker hat, geprüft werden.

Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Grundsätzlich ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Arbeitsmitteln aus der Betriebs­sicherheits­verordnung § 14 und der DGUV Vorschrift 3, § 5. Im Rahmen der Gefährdungs­beurteilung (BetrSichV § 3) sollen die zu prüfenden Arbeitsmittel und die Prüffristen für diese Arbeitsmittel unter Berück­sichtigung der Einsatz­bedingungen vom Arbeitgeber im Ein­­ver­nehmen mit der befähigten Person (BetrSichV § 14 [2]) festgelegt werden.

Wie oft müssen ortsfeste Betriebsmittel geprüft werden?

Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wieder­inbetrieb­nahme durch eine befähigte Person zu prüfen. Anhand einer Gefährdungs­beurteilung sind die Prüffristen für die Wieder­holungs­prüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate), wobei diese verlängert werden kann, wenn bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht wird.

Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV V3 vor:

1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen

Wer darf ortsfeste Betriebsmittel prüfen?

Die Prüfung ortsfester Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.

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